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SIEGEN. Die Herzschrittmacherkontrolle in der Kardiologie Siegen ist eine wichtige Nachsorge nach der Implantation eines Herzschrittmachers. „Die Herzschrittmacherimplantation kann mit einer hohen Zahl an Begleiterkrankungen einhergehen. Die Überprüfung der Parametereinstellung des Herzschrittmachers in regelmäßigen Abständen ist unerlässlich und ermöglicht ein frühzeitiges Gegensteuern bei Veränderungen oder Beschwerden. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Patientinnen und Patienten ihren Lebensstil anpassen und die begleitende Therapie gut mitmachen. Denn so lässt sich auch mit einem Herzschrittmacher ein weitgehend normales Leben führen“, empfiehlt PD Dr. med. Damir Erkapic, Chefarzt der Kardiologie am Diakonie Klinikum Jung-Stilling in Siegen.
Die Programmierung eines Herzschrittmachers muss individuell auf den Patienten abgestimmt werden. Veränderungen, die entweder durch das Gerät selbst oder durch das Herz hervorgerufen werden, können eine Anpassung der Einstellungen erforderlich machen. Um solche Veränderungen frühzeitig zu erkennen, sind regelmäßige Kontrollen des Herzschrittmachers unerlässlich. Diese Kontrollen finden in der Regel ein bis drei Monate nach der Implantation statt. Verläuft alles ohne Komplikationen, reichen anschließend Kontrollen im Abstand von sechs bis zwölf Monaten. Sie finden in der spezialisierten Schrittmacher-Ambulanz des Diakonie Klinikums Jung-Stilling statt oder in einer der drei angebundenen MVZs der Diakonie.
Hierbei werden die Daten des Geräts auf ein Programmiergerät – einen speziellen Computer – übertragen, indem eine Empfangsspule, der sogenannte „Kopf“, von außen über den Schrittmacher gelegt wird. Parallel dazu wird die elektrische Aktivität des Herzens durch ein herkömmliches EKG auf einem Monitor überwacht.
Im Rahmen der Nachsorge prüfen die Kardiologen, ob die Programmierung des Herzschrittmachers angepasst werden muss oder ob es vom Herzen ausgehende Veränderungen gibt, die eine Anpassung des Schrittmachers erfordern. Die Daten des Geräts wie Batteriespannung und Widerstand der Schrittmacherelektroden können ebenfalls von außen ausgelesen werden. Außerdem werden Wahrnehmung und Reizschwelle des Geräts überprüft. Damir Erkapic: „Die aktuellen Messwerte werden dann in den Schrittmacher-Ausweis eingetragen, den die Patienten zu jeder Kontrolle mitbringen müssen. So ist ein Vergleich der Daten möglich. Dieser Ausweis sollte ständiger Begleiter sein und bei Unfällen oder zum Beispiel Kernspin-Untersuchungen vorgezeigt werden.“
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